Häufige Fragen

Allgemeine Fragen

Sind die Online- Kurse anerkannt?

Es handelt sich um keine anerkannten Berufsausbildungen, daher sind diese in dem Sinne nicht geschützt, egal bei wem die Ausbildung absolviert wird (einem Träger oder bei uns). Es sind Zusatzqualifikationen, Weiterbildungen. Theoretisch können Sie sich auch ohne so einen Kurs Gerontotherapeut nennen, da es nicht geschützt ist. Selbst die Betreuungskraft ist bis heute keine anerkannte Berufsausbildung und man wird somit nur Hilfskraft, leider. Unsere Online-Kurse sind jedoch alle als Qualifikationen/Weiterbildungen nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 53c und § 87b SGB XI) usw. anerkannt, da wir die Schulungen genau auf diese Kriterien ausrichten. Während Gerontotherapeut und Leitung Soziale Betreuung auch viele andere Schulen anbieten, ist der Demenzexperte Klara, als Beispiel, unser ganz eigenes Konzept, angelehnt an den Ratgeber „Mein Name ist Klara“.

Ist eine Förderung durch das Arbeitsamt möglich?

Wir hatten Teilnehmer, die durch das Arbeitsamt gefördert wurden. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt nach, ob Sie eine Förderung erhalten.

Nehmen Sie auch Bildungsgutscheine?

Wir nehmen keine Bildungsgutscheine, sondern rechnen direkt mit den Kursteilnehmern über Vorkasse ab. Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich. In manchen Fällen übernimmt das Jobcenter oder auch ein Arbeitgeber die Vorkasse der Seminargebühren.

Ist Ratenzahlung möglich?

Sie können die Kursgebühr in monatlichen Raten ohne Zinsaufschlag nach Ihren Möglichkeiten bezahlen. Das Teilnahmezertifikat erhalten Sie nach Kursabschluss und nach Zahlung aller Raten.

Wie sehen die Teilnahmebescheinigungen/ Zertifikate aus?

Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung/Zertifikat, mit allen relevanten Details, digital – per Mail.  Bei Ratenzahlung senden wir Ihr Teilnahmebescheinigung/Zertifikat unmittelbar nach Eingang der letzten Rate.

Verfällt mein Betreuungskraft-Zertifikat, wenn ich dieses Jahr keine 16 Std. Pflichtfortbildung absolviert habe?

Jein. Dein Zertifikat verfällt deshalb nicht. Sobald du angestellt bist, dein Arbeitgeber deine Arbeitszeit mit den Kassen abrechnen möchte, benötigt dieser einmal jährlich einen Nachweis über 16 Std. Pflichtfortbildung. Somit ist eigentlich immer der ArbeitGEBER in der Pflicht, seinem ArbeitNEHMER die jährliche Auffrischung / Pflichtfortbildung zu ermöglichen. Häufig entscheidet sich ein Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren, für die Betreuungskraft, die jährlich Pflichtfortbildungen, vor allem auch in dem aktuellen Jahr der Anstellung, absolviert hat.

Gibt es einen „Wiederbucherrabatt“?

Da unsere Preise knapp und fair kalkuliert sind, damit sich auch Personen mit geringerem Einkommen über Ratenzahlungen die Kurse leisten können, ist ein „Wiederbucherrabatt“ nicht möglich.

Fragen zu Kursen mit Studienbriefen

Ist das wie ein Fernstudium, d.h. ich kriege Material zugeschickt und bearbeite es?

Unsere Kurse sind keine Fortbildungen im Sinne eines Fernunterrichts mit Einsendeaufgaben und Leistungsüberprüfungen.

Die Teilnehmer*innen erhalten umfangreiche Lernmaterialien, die im individuellen Selbstlernverfahren eigenständig bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt im eigenen Tempo und in eigener Verantwortung.

Es erfolgt keine Einsendung der bearbeiteten Unterlagen, keine individuelle Korrektur sowie keine Erfolgs- oder Leistungsüberprüfung durch uns. Die Dokumentation und die bearbeiteten Unterlagen verbleiben als persönlicher Nachweis bei den Teilnehmer*innen.

Nach vollständiger Bearbeitung bestätigen die Teilnehmer*innen schriftlich, dass sie die Lerninhalte eigenständig und vollständig bearbeitet haben. Auf Grundlage dieser Eigenständigkeitserklärung erhalten sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.

Reicht es Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 53c und § 87b SGB XI) zu sein, um Leitung Soziale Betreuung in einer Alten- und Pflegeeinrichtung zu werden? Muss man da nicht Fachkraft sein?

Nach dem Gesetz ist für die Leitung des sozialen Dienstes entweder ein Studium Voraussetzung oder eine Ausbildung zur examinierten Fachkraft – wodurch für diese Stellen in der Regel z.B. Sozialpädagogen, Ergotherapeuten oder Pflegefachkräfte gesucht werden.

In der Praxis sieht es vielerorts (sicherlich auch wegen dem allgemein bekannten Fachkraftmangels) ganz anders aus. Etliche unserer Kursteilnehmer*innen sind inzwischen erfolgreich als Leitung angestellt, ohne vorheriges Studium oder Pflegeexamen, sondern durch die Kombination Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 53c und § 87b SGB XI) und unserem Kurs Leitung Soziale Betreuung.

Das Grundproblem liegt in der Basis-Qualifikation zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 53c und § 87b SGB XI). Denn durch diese Qualifikation, die keine AUSbildung, sondern eine FORT- bzw. WEITERbildung darstellt, ist und bleibt man in der Pflegewelt leider Hilfskraft.

Viele unserer Teilnehmer bekamen nach dem Kurs als Leitung Soziale Betreuung eine Stelle, weitere Teilnehmer wurden von Einrichtungsleitungen in den Kurs geschickt, waren vorher schon Leitung, obwohl sie weder ein Studium haben noch Fachkraft sind. Auch wenn es vielerorts durch unseren Kurs eine Chance gibt, sich als Betreuungskraft weiterzuentwickeln und aufzusteigen, übernehmen wir selbstverständlich keine Garantie, nach dem Absolvieren des Kurses und der Prüfung einen Leitungsjob zu erhalten. Letztlich ist immer auch die Persönlichkeit des Bewerbers ausschlaggebend, ob dieser sich für die Rolle der Leitung eignet, unabhängig von Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Wie lange habe ich für die Studienbriefe Zeit?

Jeder Kursteilnehmerin bestimmt selbst, wie viel Zeit für die Bearbeitung der Lern-Einheiten bzw. der Studienmappe benötigt wird. Das Lerntempo ist individuell und kann an die persönlichen, beruflichen und familiären Gegebenheiten angepasst werden.

Wir gehen von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 2 bis 5 Stunden pro Lern-Einheit bzw. Studienbrief aus. Die Gesamtdauer des Selbststudiums richtet sich daher nach dem individuellen Lerntempo der Teilnehmer*innen.

Mit wieviel Zeitaufwand pro Studienbrief ist zu rechnen?

Nach unserer Erfahrung brauchen die Teilnehmer pro Studienbrief zwischen 1,5 bis 5 Stunden, nach eigenem Arbeitstempo und Studienbrief-Thema.

Gibt es Probelehrbriefe?

Gerne bieten wir Ihnen gegen eine Gebühr von 50,00 € einen Probelehrbrief an. Bei Buchung des Lehrgangs wird die Gebühr angerechnet.