Allgemeine Fragen
Sind die Online- Kurse anerkannt?
Es handelt sich um keine anerkannten Berufsausbildungen, daher sind diese in dem Sinne nicht geschützt, egal bei wem die Ausbildung absolviert wird (einem Träger oder bei uns). Es sind Zusatzqualifikationen, Weiterbildungen. Theoretisch können Sie sich auch ohne so einen Kurs Gerontotherapeut nennen, da es nicht geschützt ist. Selbst die Betreuungskraft ist bis heute keine anerkannte Berufsausbildung und man wird somit nur Hilfskraft, leider. Unsere Online-Kurse sind jedoch alle als Qualifikationen/Weiterbildungen nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 53c und § 87b SGB XI) usw. anerkannt, da wir die Schulungen genau auf diese Kriterien ausrichten. Während Gerontotherapeut und Leitung Soziale Betreuung auch viele andere Schulen anbieten, ist der Demenzexperte Klara, als Beispiel, unser ganz eigenes Konzept, angelehnt an den Ratgeber „Mein Name ist Klara“.
Ist eine Förderung durch das Arbeitsamt möglich?
Wir hatten Teilnehmer, die durch das Arbeitsamt gefördert wurden. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt nach, ob Sie eine Förderung erhalten.
Nehmen Sie auch Bildungsgutscheine?
Wir nehmen keine Bildungsgutscheine, sondern rechnen direkt mit den Kursteilnehmern über Vorkasse ab. Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich. In manchen Fällen übernimmt das Jobcenter oder auch ein Arbeitgeber die Vorkasse der Seminargebühren.
Ist Ratenzahlung möglich?
Sie können die Kursgebühr in monatlichen Raten ohne Zinsaufschlag nach Ihren Möglichkeiten bezahlen. Das Teilnahmezertifikat erhalten Sie nach Kursabschluss und nach Zahlung aller Raten.
Wie sehen die Zertifikate aus?
Für jeden Online-Kurs wurde ein eigenes Zertifikat entworfen. Lassen Sie sich überraschen.
Gibt es einen „Wiederbucherrabatt“?
Da unsere Preise knapp und fair kalkuliert sind, damit sich auch Personen mit geringerem Einkommen über Ratenzahlungen die Kurse leisten können, ist ein „Wiederbucherrabatt“ nicht möglich.
Fragen zu Kursen mit Studienbriefen
Ist das wie ein Fernstudium, d.h. ich kriege Material zugeschickt und bearbeite es?
Richtig. Die Studienbriefe kommen per Mail. Darin sind Aufgaben, z. B. zu beantwortende Fragen, mal ein Fallbeispiel oder ein Kurzfilm über Youtube anzuschauen… Diese bearbeitet man dann im eigenen zeitlichen Rhythmus und sendet die Antwort ebenfalls per Mail zurück.
Reicht es Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 53c und § 87b SGB XI) zu sein, um Leitung Soziale Betreuung in einer Alten- und Pflegeeinrichtung zu werden? Muss man da nicht Fachkraft sein?
Nach dem Gesetz ist für die Leitung des sozialen Dienstes entweder ein Studium Voraussetzung oder eine Ausbildung zur examinierten Fachkraft – wodurch für diese Stellen in der Regel z.B. Sozialpädagogen, Ergotherapeuten oder Pflegefachkräfte gesucht werden.
In der Praxis sieht es vielerorts (sicherlich auch wegen dem allgemein bekannten Fachkraftmangels) ganz anders aus. Etliche unserer Kursteilnehmer*innen sind inzwischen erfolgreich als Leitung angestellt, ohne vorheriges Studium oder Pflegeexamen, sondern durch die Kombination Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 53c und § 87b SGB XI) und unserem Kurs Leitung Soziale Betreuung.
Das Grundproblem liegt in der Basis-Qualifikation zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 53c und § 87b SGB XI). Denn durch diese Qualifikation, die keine AUSbildung, sondern eine FORT- bzw. WEITERbildung darstellt, ist und bleibt man in der Pflegewelt leider Hilfskraft.
Viele unserer Teilnehmer bekamen nach dem Kurs als Leitung Soziale Betreuung eine Stelle, weitere Teilnehmer wurden von Einrichtungsleitungen in den Kurs geschickt, waren vorher schon Leitung, obwohl sie weder ein Studium haben noch Fachkraft sind. Auch wenn es vielerorts durch unseren Kurs eine Chance gibt, sich als Betreuungskraft weiterzuentwickeln und aufzusteigen, übernehmen wir selbstverständlich keine Garantie, nach dem Absolvieren des Kurses und der Prüfung einen Leitungsjob zu erhalten. Letztlich ist immer auch die Persönlichkeit des Bewerbers ausschlaggebend, ob dieser sich für die Rolle der Leitung eignet, unabhängig von Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Wie lange habe ich für die Studienbriefe Zeit?
Jeder Kursteilnehmer bestimmt selbst, wie lange er für einen Studienbrief benötigt. Die Studienbriefe werden nach und nach zugesandt und bearbeitet.
Mit wieviel Zeitaufwand pro Studienbrief ist zu rechnen?
Nach unserer Erfahrung brauchen die Teilnehmer pro Studienbrief zwischen 1,5 bis 5 Stunden, nach eigenem Arbeitstempo und Studienbrief-Thema.
Wie läuft eine Prüfung ab?
Die Prüfung besteht aus 10 Fragen zu allerlei Themen, ähnlich wie die Studienbriefe, jedoch umfangreicher.
Man darf alle Hilfen nutzen, ob Studienbriefe, Internet-Recherche usw., jedoch mit genauer Quellenangabe.
Die bearbeiteten Fragen/Antworten werden per Mail wieder zurückgeschickt, inkl. einer Eigenständigkeitserklärung.
Für die Bearbeitung gibt es kein Zeitlimit. Es gibt maximal zu erreichende 100 Pkt., die einem Notenschlüssel entsprechen. Nach Ablegung der Prüfung wird ein Zeugnis mit Benotung ausgestellt.
Wie sieht das Zertifikat mit und ohne Prüfung aus?
Nach Abschluss des Online-Kurses erhalten Sie ein Zertifikat für die Teilnahme. Sollten Sie zusätzlich die Prüfung ablegen, erhalten Sie zusätzlich ein Zeugnis mit Benotung.
Kann ich die Prüfung später dazubuchen?
Sie können sich nach Abschluss des Online-Kurses entscheiden, ob Sie die Prüfung ablegen wollen oder nicht.
Gibt es Probelehrbriefe?
Gerne bieten wir Ihnen gegen eine Gebühr von 50,00 € einen Probelehrbrief an. Bei Buchung des Lehrgangs wird die Gebühr angerechnet.